Arbeitsgesetz (ArG)
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel schützt die Gesundheit der Arbeitnehmenden: Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeit, Nacht- und Sonntagsarbeit.
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit: 45 Stunden in der Industrie sowie für Büro- und technisches Personal; 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmenden (Art. 9).
- Überzeitarbeit: höchstens 170 Stunden pro Jahr (45-Stunden-Woche) bzw. 140 Stunden (50-Stunden-Woche), mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 %, sofern sie nicht durch Freizeit gleicher Dauer ausgeglichen wird (Art. 12 und 13).
- Mindestpausen: 15 Minuten ab 5½ Stunden Arbeit, 30 Minuten ab 7 Stunden, 1 Stunde ab 9 Stunden (Art. 15).
- Tägliche Ruhezeit: mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden (Art. 15a).
- Nacht- und Sonntagsarbeit: ohne Bewilligung verboten; vorübergehende Nachtarbeit gibt Anspruch auf einen Lohnzuschlag von mindestens 25 % (Art. 16 bis 20).
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Quelle: Fedlex, Systematische Rechtssammlung des Bundes, SR 822.11 (Stand 1. September 2023).
Soziales
Sozialversicherungen und Familienzulagen
In der Schweiz werden die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge) direkt vom Lohn abgezogen und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen. Wenn Sie Kinder haben, können Sie Anspruch auf Familienzulagen haben, die mit dem Lohn ausbezahlt werden.
Die folgenden Formulare füllen Sie aus, unterschreiben sie und geben sie bei Ihrer Place to Work-Agentur ab: Wir ergänzen den Teil des Arbeitgebers und leiten sie an die Kasse weiter. Unser Team hilft Ihnen gerne beim Ausfüllen.
Familienzulagen beantragen
Die Familienzulagen der Mitarbeitenden von Place to Work werden von der Familienausgleichskasse der CVCI ausbezahlt. Legen Sie Ihrem Antrag Kopien der Belege bei; die vollständige Liste steht auf der letzten Seite des Formulars. Die wichtigsten Dokumente:
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Differenzzahlung
Wenn der andere Elternteil bereits Familienzulagen in einem anderen Kanton oder Land bezieht und der Betrag, auf den Sie Anspruch hätten, höher ist, kann Ihnen die Kasse die Differenz auszahlen: die Differenzzahlung. Sie wird mit diesem Formular und denselben Belegen beantragt.
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Urlaub des anderen Elternteils (Vaterschaft)
Der Vater oder die Ehefrau der Mutter hat Anspruch auf einen zweiwöchigen Urlaub (10 Arbeitstage), der innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt zu beziehen ist. Während dieses Urlaubs ersetzt eine Entschädigung den Lohn.
Reichen Sie den Antrag ein, sobald Sie alle Urlaubstage bezogen haben, oder nach Ablauf der sechs Monate. Füllen Sie Teil A aus und legen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde (oder des Familienausweises) bei.
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